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Migrantinnen

Für Frauen mit Migrationshintergrund kann sich die Situation im Falle von häuslicher Gewalt oder einer angestrebten Trennung zusätzlich erschweren, wenn sie sich sprachlich, geografisch und von ihrer sozialen Herkunft her nicht gut zurechtfindet. Weiter kann bei einer gerichtlichen Trennung die Aufenthaltsbewilligung der Frau gefährdet sein, wenn sie im Rahmen des Familiennachzuges in die Schweiz gekommen ist und noch nicht länger als drei Jahre mit ihrem Ehemann in der Schweiz zusammenlebt. Für Opfer von häuslicher Gewalt gibt es jedoch Möglichkeiten, in der Schweiz bleiben zu können. Diese hängen vom Wohnkanton, der sozialen Situation, dem Alter der Kinder sowie von der Aufenthaltsbewilligung des Mannes und/oder der Kinder ab.

Das Frauenhaus berät betroffene Frauen auch in diesen Fragen und vermittelt bei Bedarf eine Anwältin/einen Anwalt oder eine Beratungsstelle.