Wie kann ich meine Spuren im Internet verwischen?
Direkt zum Inhalt

Informationen zur Opferhilfe

Das Frauenhaus ist eine vom Kanton Bern anerkannte Opferhilfe-Beratungsstelle. Die gesetzliche Grundlage bildet das eidgenössische Opferhilfegesetz (OHG). Der Kanton setzt dieses um. Zuständig auf Kantonsebene ist das Kantonale Sozialamt der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern.

Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, können Sie bei uns folgende Hilfe erhalten:

Beratung

Wir informieren Sie über die Opferhilfe und leisten oder vermitteln Ihnen juristische, psychologische, soziale, materielle und/oder medizinische Hilfe.

Besondere Rechte im Strafverfahren

Findet ein Strafverfahren gegen den Täter oder die Täterin statt, stehen Ihnen als Opfer verschiedene Rechte im Prozess zu. Sie haben zum Beispiel das Recht, sich vor Gericht von einer Vertrauensperson begleiten zu lassen. Sie können auch verlangen, dass Sie im Strafverfahren nicht der beschuldigten Person begegnen. Die Fachberaterinnen des Frauenhauses informieren Sie über alle Verfahrensabschnitte und Ihre rechtliche Möglichkeiten.

Entschädigung und Genugtuung

Sie haben die Möglichkeit, ein Gesuch um Ausrichtung einer Entschädigung und/oder einer Genugtuung an die zuständige kantonale Behörde zu stellen. Dieses Gesuch muss innerhalb von fünf Jahren nach der Tat gestellt werden, danach ist der Anspruch verwirkt.

Schweigepflicht

Alle Mitarbeitenden einer anerkannten Opferhilfe-Beratungsstelle unterstehen einer strengen Schweigepflicht (Art. 11 OHG).