Wir beraten
- Frauen, Kinder und Jugendliche, die sexuelle/häusliche Gewalt erfahren haben, unabhängig davon, wann die Gewalterfahrung erfolgt ist.
- Personen im Umfeld Partnerinnen und Partner, Angehörige, Freundinnen und Freunde, andere Bezugspersonen.
- Fachpersonen anderer Institutionen, die mit der Thematik sexuelle/häusliche Gewalt konfrontiert sind.
Bitte beachten Sie: Die Verwirkungsfrist für Entschädigung und Genugtuung beträgt fünf Jahre. Für Delikte im Ausland werden keine Entschädigung und Genugtuung gewährt. Sonderregelung für Kinder unter 16 Jahren und unmündige Abhängige bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.