Offenlegungsgespräch für Frauen
Haben Sie das Bedürfnis die Ihnen angetane sexuelle Gewalt gegenüber der Täterschaft offenzulegen, besteht die Möglichkeit eines Offenlegungsgesprächs.
Insbesondere wenn ein Strafverfahren aussichtslos oder die Straftat verjährt ist, kann ein Offenlegungsgespräch eine Alternative sein.
Ihr Schutz muss vor und nach dem Offenlegungsgespräch gewährleistet sein. Ein Offenlegungsgespräch erfordert psychische Stabilität, damit die Gefahr einer Retraumatisierung oder erneuten Verletzung möglichst ausgeschlossen werden kann.
Im Offenlegungsgespräch geht es um vergangene sexuelle Gewalt, aktuell darf der Täter keine sexuelle Gewalt mehr ausüben. Seine Teilnahme am Gespräch ist freiwillig.
Das Ziel des Gesprächs ist, dass Sie gegenüber dem Täter die erlebte sexuelle Gewalt konkret und detailliert beschreiben sowie die für Sie daraus entstandenen Folgen schildern und bei Bedarf Forderungen stellen. Vom Täter wird erwartet, dass er sich verantwortungsvoll und angemessen der Offenlegung des sexuellen Übergriffs stellt.
Die Beraterinnen von Lantana bereiten gemeinsam mit Ihnen das Gespräch vor. Für die Durchführung wird ein Gewaltberater beigezogen, welcher über Erfahrung in der Begleitung von Männern hat, die sexuelle Gewalt ausgeübt haben.