Häusliche Gewalt
Häusliche Gewalt liegt vor, wenn Personen innerhalb einer bestehenden oder aufgelösten familiären, ehelichen oder eheähnlichen Beziehung physische, psychische oder sexuelle Gewalt ausüben oder androhen (Schwander 2003). Diese Definition bringt zum Ausdruck, dass häusliche Gewalt auch bei nicht zusammenlebenden oder getrennten Paaren vorkommt.
Es können Hauptmerkmale häuslicher Gewalt definiert werden, welche diese von anderen Gewalthandlungen, z.B. Gewalt im öffentlichen Raum, abgrenzen:
- Bei häuslicher Gewalt besteht zwischen gewaltausübender Person und Opfer eine emotionale Bindung. Auch bei einer Trennung/Scheidung dauert diese Bindung oft an.
- Die Gewalt wird meist in der eigenen Wohnung ausgeübt, die eigentlich als Ort von Sicherheit und Geborgenheit verstanden wird.
- Häusliche Gewalt verletzt die körperliche und/oder psychische Integrität durch Ausübung oder Androhung von physischer, sexueller und/oder (schwerer) psychischer Gewalt.
- Häusliche Gewalt dauert meist über einen längeren Zeitraum an und nimmt mit der Zeit häufig an Intensität zu.
- Bei häuslicher Gewalt nützt die gewaltausübende Person oft ein Machtgefälle in der Beziehung aus. Wenn Paare gleichberechtigt zusammenleben, ist die Gewaltgefährdung am geringsten.
(Quelle: Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann)