Wie kann ich meine Spuren im Internet verwischen?
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Bitte beachten Sie: Die Verwirkungsfrist für Entschädigung und Genugtuung beträgt fünf Jahre. Für Delikte im Ausland werden keine Entschädigung und Genugtuung gewährt. Sonderregelung für Kinder unter 16 Jahren und unmündige Abhängige bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.