Frauenhaus Bern
Das Frauenhaus Bern ist eine vom Kanton anerkannte stationäre Opferhilfeberatungsstelle und bietet Opfern von häuslicher Gewalt Unterkunft und Beratung gemäss Opferhilfegesetz (OHG).
Gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder erhalten im Frauenhaus Schutz, Beratung und vorübergehende Unterkunft. Der Standort des Frauenhauses ist an einer geheimen Adresse.
Telefonische Beratungen für Betroffene, ihre Angehörigen und Fachpersonen sind jederzeit möglich, auch anonym.
Die Mitarbeiterinnen unterstehen der Schweigepflicht.
Renovationsprojekt erfolgreich abgeschlossen
Nach einer zweijährigen Planungs- und Realisierungsphase konnte die dringend nötige Renovation des Frauenhauses Bern im Herbst 2017 erfolgreich abgeschlossen werden. Dabei konnten verschiedene Verbesserungen zugunsten der Frauen, ihrer Kinder sowie für ihre Beraterinnen eingeführt werden.
Die altehrwürdige Liegenschaft des Frauenhauses Bern musste nach über 35 Betriebsjahren umfassend renoviert werden. Damit sie gewaltbetroffenen Frauen und Kindern optimalen Schutz bieten kann, wurde sie sicherheitstechnisch und energetisch auf einen zeitgemässen Stand gebracht. Dank finanzieller Unterstützung und guter Zusammenarbeit mit der Stadt Bern, Zuwendungen vom Kanton und von privater Seite konnte das Projekt schliesslich realisiert werden.
Mehrwert für die Zukunft
Mit dem Neubezug der Liegenschaft sind auch wesentliche betriebliche Verbesserungen verbunden: Durch die Verlagerung der Arbeits- und Archivräume in das Untergeschoss konnten die Bereiche Wohnen und Arbeiten neu besser entflochten werden. Das bringt für Klientinnen wie auch für ihre Beraterinnen störungsfreiere Abläufe.
Neu steht den Frauen und ihren Kindern pro Stockwerk auch eine Teeküche zur Verfügung, in denen sie sich am Abend und an den Wochenenden selbständig verpflegen können. Damit wird den individuellen Bedürfnissen besser Rechnung getragen und die Selbständigkeit gefördert. Wie bisher wird jedoch unter der Woche mittags gemeinsam gekocht und gegessen.
Aufnahmekriterien festgehalten
Mit dem Umzug in das renovierte Haus ist auch die geltende Praxis der Aufnahmekriterien explizit festgehalten worden. Wie bisher werden auch Frauen aufgenommen, die von Zwangsheirat oder von Menschenhandel betroffen sind. Hier arbeitet die Stiftung eng mit den Fachstellen Zwangsheirat sowie Frauenmigration und Frauenmigration FIZ zusammen.
Für gewaltbetroffene Frauen aus dem Rotlichtmilieu kann kurzfristig eine Unterkunft in einem Hotel organisiert werden. Einzig gewaltbetroffene Frauen mit akuten Sucht- und psychischen Problemen oder Behinderungen werden auch künftig nicht im Frauenhaus untergebracht werden können. Auf Wunsch der Betroffenen kann mit ihnen eine passende Lösung gesucht und der Transport dorthin finanziert werden.